Besucherinformationen
Wir bitten alle Besucher des Arbeitsgerichts Emden um Beachtung der Hausordnung des Arbeitsgerichts Emden.
Hinweis Einlasskontrollen
Bei dem Arbeitsgericht Emden ist mit anlassunabhängigen Einlasskontrollen zu rechnen. In Folge zunehmender Sicherheitsanforderungen erfolgen künftig in der Justiz regelmäßig anlassunabhängige Einlasskontrollen. Daher ist ab sofort auch beim Arbeitsgericht mit anlassunabhängigen Einlasskontrollen zu rechnen.
Um Ihnen einen möglichst schnellen und einfachen Zugang zum Gerichtsgebäude zu ermöglichen, werden Sie gebeten, Ihr Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) und die Ladung zum Termin bei Zutritt zum Gerichtsgebäude bereitzuhalten. Anwälte halten bitte den Anwaltsausweis bereit.
Die Besucher der Rechtsantragsstelle werden ebenfalls gebeten ein Ausweisdokument bereitzuhalten.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass durch die Einlasskontrollen mit einem erhöhten Zeitaufwand gerechnet werden muss.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Besuch von Gerichtsverhandlungen
Gerichtliche Urteile werden "im Namen des Volkes" verkündet. Aus diesem Grund sind Gerichtsverhandlungen in der Regel öffentlich, das heißt jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Möglichkeit als Zuschauer an einem öffentlichen Gerichtstermin teilzunehmen.
Allerdings bieten unsere Sitzungssäle nur einer begrenzten Anzahl von Zuschauern Platz. Für Schulklassen ist es daher zu empfehlen, Ihren Besuch rechtzeitig vorher zu planen und mit uns abzustimmen. Bitte melden Sie sich hierzu bei der Verwaltung unter Tel.: 04921 - 951 700 an.
Die Schülerinnen und Schüler sollten mindestens 15 Minuten vor Sitzungsbeginn anwesend sein. Außerdem wäre es wünschenswert, wenn die Schülerinnen und Schüler vorab von den Aufsichtspersonen zu angemessenem Verhalten in der Gerichtsverhandlung angehalten werden.