Barrierefreiheit
Hinweise für Menschen mit Beeinträchtigungen
Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer können das Gebäude durch den Nebeneingang auf der Hofseite der Liegenschaft betreten: Der Zugang ist sowohl über den Parkplatz als auch von dem Schweckendieckplatz aus erreichbar. Der Weg vom Schweckendieckplatz aus ist entsprechend ausgewiesen.
Des Weiteren kann hier im Bedarfsfall gerne weitere Unterstützung angefordert werden.
Sämtliche Etagen des Gerichts sind mit dem Fahrstuhl erreichbar.
Eine barrierefreie Toilette befindet sich in direkter Nähe zum oben beschrieben Nebeneingang, gegenüber dem Fahrstuhl.
Nachtbriefkasten
Hinweis zu den Behindertenparkplätzen
Der Behindertenparkplatz ist über die Hofeinfahrt (Ysaack-Brons-Strasse) erreichbar und befindet sich in unmittelbarer Nähe zum barrierefreien Eingang.
Über das Landesjustizportal finden Sie weitere allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit.
Artikel-Informationen
erstellt am:
02.10.2024