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Barrierefreiheit

Hinweise für Menschen mit Beeinträchtigungen

Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer können das Gebäude durch den Nebeneingang auf der Hofseite der Liegenschaft betreten: Der Zugang ist sowohl über den Parkplatz als auch von dem Schweckendieckplatz aus erreichbar. Der Weg vom Schweckendieckplatz aus ist entsprechend ausgewiesen.

Am Zugang selber ist über die Gegensprechanlage die Türöffnung zu veranlassen.
Bild der Gegensprechanlage zur Turöffnung Bildrechte: ArbG Emden

Des Weiteren kann hier im Bedarfsfall gerne weitere Unterstützung angefordert werden.

Sämtliche Etagen des Gerichts sind mit dem Fahrstuhl erreichbar.

Eine barrierefreie Toilette befindet sich in direkter Nähe zum oben beschrieben Nebeneingang, gegenüber dem Fahrstuhl.


Nachtbriefkasten

Bild des Nachtbriefkastens des Arbeitsgerichts Emden Bildrechte: ArbG Emden
Der Briefkasten des Arbeitsgerichts ist außen an der rechten Seite des Eingangsportals in das Mauerwerk eingelassen. Sie haben dort die Möglichkeit zu jeder Zeit Briefsendungen und Schriftstücke einzuwerfen. Die besondere Funktionalität des Briefkastens für Fristsachen ermöglicht die taggenaue Feststellung, zu welchem Zeitpunkt der Einwurf erfolgte. Fristsachen können daher am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.


Hinweis zu den Behindertenparkplätzen

Der Behindertenparkplatz ist über die Hofeinfahrt (Ysaack-Brons-Strasse) erreichbar und befindet sich in unmittelbarer Nähe zum barrierefreien Eingang.

Bild des behinderten Parkplatzes des Arbeitsgerichts Emden   Bildrechte: ArbG Emden

Über das Landesjustizportal finden Sie weitere allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit.

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