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Mediation

Die niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit bietet seit langem Mediation bei einer Güterichterin/einem Güterichter an. Denn auch wenn man sich mit seinem Rechtsstreit bereits vor einem niedersächsischen Arbeitsgericht oder dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen befindet, kann Mediation beim Güterichter eine Lösung sein.

Insbesondere in den Fällen, in denen ehemals gute persönliche oder geschäftliche Beziehungen durch den Streit verloren zu gehen drohen und sich die Fronten nur noch verhärten, kann mit Hilfe einer Mediation beim Güterichter der Weg zurück an den Verhandlungstisch und einem vernünftigen Miteinander gefunden werden. Mediation ist ein Verfahren, in dem die Streitparteien mit Unterstützung einer Mediatorin oder eines Mediators versuchen, eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts zu finden. Dabei hilft der Mediator den Beteiligten im Rahmen eines strukturierten Prozesses, Streitpunkte zu identifizieren und Lösungsoptionen zu erarbeiten. Die Entscheidung liegt jedoch ausschließlich in den Händen der beteiligten Parteien, die in der Regel selbst am Besten wissen oder erarbeiten können, wie der Konflikt zu lösen ist.

Mediation wird in allen niedersächsischen Arbeitsgerichten und auch bei dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen angeboten. Die Mediationen werden von in den Mediationstechniken besonders geschulten, nicht mit der Entscheidung des Falls befassten Richterinnen und Richtern mit großem Erfolg durchgeführt. Das Land Niedersachsen gehörte mit seinem Modellprojekt „Gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen" zu den Vorreitern bei der Umsetzung dieser Idee.

Mit dem Mediationsgesetz (Link zum Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21. Juli 2012) hat der Gesetzgeber für dieses gerichtliche Angebot eine neue Bezeichnung eingeführt. In allen Gerichtszweigen kann das für die streitige Entscheidung zuständige Gericht die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche an einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. Dieser kann dabei alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Die in der niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit tätigen Güterrichterinnen und Güterichter verwenden in ihren Güterrichterverhandlungen jedoch vorrangig die Technik der Mediation. Umfassende Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Seite Landesjustizportal Niedersachsen.

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