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Geschäftsverteilung

GESCHÄFTSVERTEILUNG DES ARBEITSGERICHTS EMDEN


Der richterliche Geschäftsverteilungsplan legt fest, wie die eingehenden Verfahren auf die Kammern des Arbeitsgerichts verteilt werden. Ferner wird die Reihenfolge der Heranziehung der ehrenamtlichen Richter geregelt. Hierdurch wird dem Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) Rechnung getragen. Die Verteilung der Verfahren auf die Kammern und die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter müssen nach abstrakten Merk-malen geregelt sein, die bereits am Beginn eines jeden Jahres feststehen.

Der Geschäftsverteilungsplan wird jeweils für ein Jahr durch das Präsidium des Gerichts aufgestellt. Die Zusammensetzung des Präsidiums ist im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Bei dem Arbeitsgericht Emden erfolgt die Verteilung der eingehenden Verfahren in der Weise, dass der 2. Kammer alle im Landkreis Leer (mit Ausnahme von Borkum) und im Altkreis Norden (mit Ausnahme der Gemeinde Hinte) anfallenden Sachen zugewiesen werden. Seit dem 01.07.2006 ist die 3. Kammer für alle neu eingehenden im Bereich der Stadt Emden anfallenden Rechtsstreite mit Ausnahme von Beschlussverfahren und einstweiligen Verfügungen zuständig. Für alle übrigen Verfahren ist die 1. Kammer zuständig. Maßgebend für die Zuteilung ist in erster Linie der Sitz der beklagten Partei, in zweiter Linie der Erfüllungsort.

Mehrere Verfahren zwischen denselben Parteien werden von derselben Kammer verhandelt.

Der vollständige Text des Geschäftsverteilungsplanes kann als pdf-Dokument durch Anklicken des nachstehenden Links angesehen werden:

Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 297,03 KB, nicht barrierefrei).
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